Neue Mitgliedsländer dürfen Milchquoten übertragen
Das Europaparlament unterstützt den Vorschlag der Brüsseler Kommission, in den zehn neuen EU-Mitliedstaaten ungenutzte Milchquoten für Direktverkäufe auf die Anlieferungsquoten zu übertragen. Die Quotenübertragung soll ausschließlich in der Kampagne 2005/06 und nur auf Antrag des betreffenden Landes möglich sein. Wegen der überraschend schnellen Umstrukturierung der Milchsektoren in den neuen Mitgliedstaaten und der für Direktverkäufe besonders strengen Hygienevorschriften habe ein Großteil der Milcherzeuger auf die Beantragung von Milchquoten für Direktverkäufe verzichtet, heißt es in dem Entwurf.
Die Kommission geht davon aus, dass Polen und eventuell Zypern von der geplanten Übertragungsmöglichkeit Gebrauch machen. Die polnischen Erzeuger haben ihre Quoten im Milchjahr 2005/06 um rund 300.000 Tonnen überschritten. Die Reserve für Direktverkäufe umfasst jedoch nur noch Quoten von etwa 80.000 Tonnen. Dem EU-Haushalt entgehen durch die Quotenübertragung von rund 80.000 Tonnen Superabgaben von ungefähr 24,7 Millionen Euro. Einverstanden ist das Europaparlament außerdem damit, den Zeitraum für die Zahlung der Superabgaben nach hinten zu verschieben. Während die Strafabgaben bislang vor dem 1. Oktober gezahlt werden mussten, sollen die Mitgliedstaaten künftig erst zwischen dem 16. Oktober und dem 30. November eines dem Quotenjahr folgenden Jahres die Abgabe entrichten müssen.
Die Kommission geht davon aus, dass Polen und eventuell Zypern von der geplanten Übertragungsmöglichkeit Gebrauch machen. Die polnischen Erzeuger haben ihre Quoten im Milchjahr 2005/06 um rund 300.000 Tonnen überschritten. Die Reserve für Direktverkäufe umfasst jedoch nur noch Quoten von etwa 80.000 Tonnen. Dem EU-Haushalt entgehen durch die Quotenübertragung von rund 80.000 Tonnen Superabgaben von ungefähr 24,7 Millionen Euro. Einverstanden ist das Europaparlament außerdem damit, den Zeitraum für die Zahlung der Superabgaben nach hinten zu verschieben. Während die Strafabgaben bislang vor dem 1. Oktober gezahlt werden mussten, sollen die Mitgliedstaaten künftig erst zwischen dem 16. Oktober und dem 30. November eines dem Quotenjahr folgenden Jahres die Abgabe entrichten müssen.
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