Verantwortungsvoller Umgang mit Antibiotika in Schweizer Ställen
Antibiotika dürfen in Schweizer Ställen nur noch unter strengen Auflagen eingesetzt werden. Dafür sorgt die 2004 in Kraft gesetzte Tierarzneimittelverordnung. Zwei Jahre nach der Einführung zieht das Heilmittelinstitut Swissmedic eine positive Bilanz. Die ersten Inspektionen in Tierarztpraxen hätten gezeigt, dass die meisten Bestimmungen gut umgesetzt würden. Landwirte und Tierärzte seien sich ihrer Verantwortung bewusst, schreibt Swissmedic laut der Presseagentur SDA in einer Medienmitteilung vom Dienstag, 19. September.
Die Verordnung soll das Vertrauen der Konsumenten in die Sicherheit von Lebensmitteln stärken. Es gelte aber weiterhin, unzulässige Rückstände von Arzneimitteln in Lebensmitteln und die Bildung von Antibiotikaresistenzen zu vermeiden.
Unter der neuen Verordnung dürfen Arzneimittel für Nutztiere nur abgegeben werden, wenn eine Tierärztin oder ein Tierarzt den Gesundheitszustand der Bestände kennt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Veterinärperson die Herden regelmässig betreut und überwacht und eine Vereinbarung mit den Landwirten abgeschlossen hat. Zudem müssen alle Behandlungen aufgezeichnet werden.
Die Verordnung soll das Vertrauen der Konsumenten in die Sicherheit von Lebensmitteln stärken. Es gelte aber weiterhin, unzulässige Rückstände von Arzneimitteln in Lebensmitteln und die Bildung von Antibiotikaresistenzen zu vermeiden.
Unter der neuen Verordnung dürfen Arzneimittel für Nutztiere nur abgegeben werden, wenn eine Tierärztin oder ein Tierarzt den Gesundheitszustand der Bestände kennt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Veterinärperson die Herden regelmässig betreut und überwacht und eine Vereinbarung mit den Landwirten abgeschlossen hat. Zudem müssen alle Behandlungen aufgezeichnet werden.
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