Nachbesserungen beim neuen Verbraucherinformationsgesetz notwendig
Für einen funktionierenden sozialen Markt sei Transparenz unerlässlich. Baden-Württemberg habe deshalb dem neuen Verbraucherinformationsgesetz zugestimmt. Allerdings müsse so schnell wie möglich anhand der praktisch gewonnenen Erfahrungen eine Nachbesserung unter intensiver Beteiligung der Länder erfolgen. Dies erklärte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, am 22. September 2006 anlässlich der Abstimmung zum Verbraucherinformationsgesetz vor dem Bundesrat in Berlin.
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"Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird durch das neue Gesetz zwar der Zugang zu Informationen über Zusammensetzung und Sicherheit von Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Wein ermöglicht", so Hauk, "aber um eine eindeutige und klare Transparenz zu schaffen, reicht das Verbraucherinformationsgesetz in seiner jetzigen Form nicht aus". Auf Grund der vielfältigen Hürden für den grundsätzlich bestehenden Auskunftsanspruch und der erheblichen Abwägungsprobleme der Verwaltung würden vermutlich die geweckten Erwartungen beim Verbraucher nicht erfüllt. Das mehrstufige Auskunftsverfahren sei für Verbraucher und Verwaltung zu bürokratisch und praxisfremd. Transparenz ist ein wesentliches Merkmal moderner...