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Tierimpfstoffverordnung

Der Bunderat hat am 22. September 2006 Änderungen der Tierimpfstoffverordnung beschlossen.
Veröffentlicht am
Damit wurde die Verordnung den europäischen Vorgaben entsprechend angepasst. Die vom Berufsstand seit langem geforderte Erleichterung der der Abgabe von Tierinpfstoffen an Terihalter ist nun möglich geworden. Diese muss jetzt nur noch vom Tierarzt bei der zuständigen Behörde angezeigt werden, es ist keine umständliche Genehmigung mehr nötig. In einer Übergangsfrist sind die berits erteilten Genehmigungen weiterhin gültig. (DBV)
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