Verordnung über neue Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen in Kraft
Nach langem politischem Ringen gelten seit dieser Woche neue Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen wie Kaminöfen und Holzheizungen. "Die Novelle der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung ist ein Schritt nach vorn gegenüber den ursprünglichen Plänen", urteilte die CSU-Agrarexpertin Marlene Mortler.
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So darf jetzt auch Mindergetreide als Regelbrennstoff verfeuert werden. "Damit werden erhebliche Reststoff- und alternative Biobrennstoffpotenziale für Kleinfeuerungsanlagen in der Agrarwirtschaft nutzbar", erläuterte die Politikerin, die sich hierfür erfolgreich stark gemacht hatte. Anders als ursprünglich vorgesehen, müssen Privathaushalte ihre bereits bestehenden kleineren Holzöfen nicht mit Rußfiltern nachrüsten. "Diese mit Blick auf Aufwand und Ertrag unverhältnismäßige Forderung konnte aus der Verordnung gestrichen werden", erklärte Mortler. Anders verhalte es sich bei neuen Öfen und Herden für einzelne Zimmer. "Wer sich jetzt für einen Einbau entscheidet, dessen Anlage darf maximal 75 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas...