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Zur Milchhygiene auf Almen

Milcherzeugungsbetriebe auf Almen oder Alpen, die sich in entlegenen und schwer zugänglichen Gebieten befinden, dürfen zukünftig mit Genehmigung der zuständigen Behörden Rohmilch unter bestimmten Voraussetzungen für den menschlichen Verzehr verwenden, auch wenn ansonsten nicht alle Anforderungen an die Verwendung von Rohmilch erfüllt werden.
Veröffentlicht am
Das sieht die Neuordnung des nationalen Lebensmittelhygienerechts vor, die beim Bundesrat auf seiner Sitzung am 26. März 2010 Zustimmung gefunden hat. Da für die Alm- und Alpsennereien regelmäßige Kontrollen der Milch auf Keimgehalt und Zellzahl während der Sommermonate praktisch nicht durchführbar sind, muss die Eignung der zur Herstellung von Hart- oder Schnittkäse bestimmten Rohmilch - über die optische Kontrolle hinaus - vor dem Melken mittels Schalmtest bestimmt werden. Mehr betriebliche Eigenkontrolle Die Inanspruchnahme der Ausnahmen wurde vom Gesetzgeber an Voraussetzungen geknüpft, mit denen die Sicherheit der hergestellten Käse gewährleistet werden soll. Dabei spielen beispielsweise verstärkte betriebliche Eigenkontrollsysteme...
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