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Feuerbrandbekämpfung wieder mit Streptomycin möglich

Zu den bekannten Schnitt- und Rodemaßnahmen ist die Bekämpfung des gefährlichen Feuerbrands bei Kernobst auch in diesem Jahr wieder mit den streptomycinhaltigen Mitteln Strepto oder Firewall 17 WP  möglich. Die Regierungspräsidien haben eine Allgemeinverfügung erlassen, in der unter anderem geregelt ist, dass die Anwendung von Strepto oder Firewall 17 WP nur im Erwerbsanbau und in Vermehrungsbeständen von Kernobst erlaubt ist, nicht aber im Streuobst oder im Haus- und Kleingarten.

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Der gefährliche Feuerbrand kann in Erwerbsobstbeständen auch in diesem Jahr wieder mit streptomycinhaltigen Mitteln bekämpft werden.
Der gefährliche Feuerbrand kann in Erwerbsobstbeständen auch in diesem Jahr wieder mit streptomycinhaltigen Mitteln bekämpft werden. Werner-Gnann
Obstbauern benötigen einen Berechtigungsschein vom zuständigen Landwirtschaftsamt bei den Landratsämtern, mit dem die Mittel eingekauft und angewandt werden dürfen. Im Erwerbsobstbau sind maximal zwei Anwendungen nur während der Blütezeit möglich. In Baumschulen sind höchstens drei Behandlungen auch nach Hagel bis 29.Juli 2010 erlaubt. Die Wartezeit ist durch die zugelassenen Anwendungsbedingungen abgedeckt. Zu Gewässern muss bei allen Mitteln je nach Ausbringungsgerät ein bestimmter Abstand eingehalten werden. Mäh- und Erntegut aus Unterkulturen behandelter Flächen darf nicht verfüttert werden. Die Mittel sind nicht bienengefährlich. Die Obstbauern sind jedoch verpflichtet, die Imker vor einer beabsichtigten Strepto- oder Firewall 17 WP-...
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