Faire Milch unlauter im Wettbewerb
Werden Konsumenten durch das Attribut „fair“ beim Kauf der „fairen Milch“ getäuscht? Diese Frage soll ein Musterprozess klären, den die Wettbewerbszentrale (WBZ), Bad Homburg, vorbereitet. Das bestätigte WBZ-Rechtsanwältin Christiane Köber am 14. April 2010 gegenüber BWagrar.
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Das Wort „fair“ sei bei Verbrauchern zwar positiv belegt und komme gut bei ihnen an, erläutert die bei der Wettbewerbszentrale (WBZ) mit dem Fall betraute Rechtsanwältin. Inhaltlich sei der Begriff jedoch „weitgehend unbestimmt“. Deshalb könne er bei Konsumenten schnell zu „unzutreffenden Vorstellungen“ führen, betont Köber gegenüber BWagrar. Musterprozess in Vorbereitung Die MVS Milchvermarktungsgesellschaft mbH, Freising, die für den Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) „Die faire Milch“ vermarktet, hält am zentralen Begriff „fair“ fest. Deshalb kommt es nun zu einem Musterprozess, um zu klären, ob diese strittige Bezeichnung eine Verbrauchertäuschung darstellt. Die Wettbewerbszentrale bereitet dazu eine Klage beim Landgericht...
