Einsatz von Energiegetreide gebremst
Für die Zulassung von Getreide als Regelbrennstoff in kleineren und mittleren Feuerungsanlagen bis 100 kW nach der ersten Verordnung zur Bundesimmissionsschutzgesetzes wird es wohl weder ein Zwei-Stufen-Verfahren, noch eine vorgezogene Zulassung geben. Die Bundesministerien begründeten diese Entscheidung mit einer noch festzusetzenden einheitlichen Regelung der Immissionsgrenzwerte. Allerdings soll die Zulassung von Getreide nur für die Verbrennung in Heizkesseln und nur auf die Erzeuger und Verarbeiter von Getreide begrenzt werden.
Dieser Vorschlag und die Verzögerung des Verfahrens sind aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes nicht akzeptabel. Schließlich liegen aufgrund eines Forschungsprojekts der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe repräsentative Daten für Immissionsgrenzwerte vor. Die Fachministerien wollen sich zwar für ein rasches Verfahren einsetzen, trotzdem wird vor Ende nächsten Jahres nicht mit einem Ergebnis auf Bundesebene zu rechnen sein. In Baden-Württemberg ist die Getreideverbrennung per Ausnahmegenehmigung bereits möglich, allerdings an enge Vorschriften gebunden.
Dieser Vorschlag und die Verzögerung des Verfahrens sind aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes nicht akzeptabel. Schließlich liegen aufgrund eines Forschungsprojekts der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe repräsentative Daten für Immissionsgrenzwerte vor. Die Fachministerien wollen sich zwar für ein rasches Verfahren einsetzen, trotzdem wird vor Ende nächsten Jahres nicht mit einem Ergebnis auf Bundesebene zu rechnen sein. In Baden-Württemberg ist die Getreideverbrennung per Ausnahmegenehmigung bereits möglich, allerdings an enge Vorschriften gebunden.
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