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Blauzungenkrankheit: Restriktionsgebiete in Baden-Württemberg

Durch neue Fälle von Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz sind im Norden Baden-Württembergs Gebiete als Restriktionszone ausgewiesen. In Baden-Württemberg gibt es weiterhin keine Fälle von Blauzungenkrankheit.
Veröffentlicht am
Durch die neu aufgetretenen Fälle der Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz wer-den Gebiete im Norden Baden-Württembergs als Restriktionszone ausgewiesen. Hiervon sind Gebiete betroffen, die im Radius von 150 Kilometer um die Ausbruchs-betriebe in Rheinland-Pfalz liegen. In ihrer Gesamtfläche liegen im Beobachtungsge-biet die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim sowie der Rhein-Neckar-Kreis. Im Landkreis Karlsruhe sowie im Neckar-Odenwald-Kreis fallen Einzelgemeinden in die Restriktionszone, teilte das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Freitag (13. Oktober) in Stuttgart mit. Die Blauzungenkrankheit ist eine reine Tierkrankheit. Eine Gefahr für Menschen be-steht nicht. Fleisch und Milchprodukte können...
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