Butterbezug für gemeinnützige Einrichtungen vereinfacht
Das Verfahren für den Bezug verbilligter Butter durch gemeinnützige Einrichtungen wird geändert. Künftig sind nicht mehr die Länder für die Erteilung der Berechtigungsscheine für die gemeinnützigen Einrichtungen und die ordnungsgemäße Verwendung der Butter zuständig.
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Vielmehr wird diese Aufgabe mit Beginn des kommenden Jahres auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übertragen, die bereits bislang grundsätzlich mit der Durchführung der Absatzmaßnahme und insbesondere der Beihilfengewährung befasst ist. Das geht aus der Dritten Verordnung zur Änderung der Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung hervor, die der Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen hat. Begründet wird die Aufgabenerweiterung der BLE mit einer erforderlichen Vereinfachung des gesamten Verfahrens. Die Durchführung der Maßnahme werde damit effizienter und das Anlastungsrisiko gegenüber der Europäischen Kommis-sion verringert. Darüber hinaus werden mit der Änderungsverordnung einige Erleichterungen im...