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Transport von Biomasse

Gewerbliche Transporte von Biomasse unterliegen den Vorgaben des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Kfz-Steuergesetzes, des Führerscheinrechts sowie des Fahrpersonalrechts.
Veröffentlicht am
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine gewerbliche Biogasanlage den Silomais ab Halm erwirbt und die Ernte bzw. den Transport im Auftrag vergibt. In diesem Fall muss der Transporteur der Biomasse (Landwirt, Lohnunternehmer, Maschinenring) sämtliche Vorgaben des Güterkraftverkehrsgesetzes erfüllen. Darüber hinaus dürfen Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen hierfür nicht verwendet werden, für den gewerblichen Transport besteht kein Anspruch auf Agrardieselvergütung und weiterhin ist die Fahrerlaubnisklasse T bzw. L nicht ausreichend. Eine landwirtschaftliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn der Landwirt den Silomais auf eigene Kosten erntet und zur Biogasanlage liefert. Der LBV empfiehlt, bereits im Liefervertrag über die Biomasse die...
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