Flächentausch ist möglich
Im Rahmen der Einheitlichen Betriebsprämie für das Jahr 2007 können stilllegungsfähige mit nicht stilllegungsfähigen Flächen getauscht werden. Anträge sind noch bis 1. Dezember 2006 möglich.
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Das Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum weist darauf hin, dass Flurstücke, die bisher nach der Betriebsprämienregelung nicht stilllegungsfähig waren (Flächen, die am 15. Mai 2003 für Dauerkulturen, Dauergrünland, Wald oder für nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt wurden) zukünftig stilllegungsfähig werden können, wenn im Gegenzug andere bisher stilllegungsfähige Flächen die Stilllegungsfähigkeit verlieren. Unabhängig davon gilt, dass Zahlungsansprüche Stilllegung nur mit stilllegungsfähigen Flächen genutzt werden können, wenn auf diesen alle Bedingungen eingehalten werden, die für stillgelegte Flächen im Rahmen der Betriebsprämienregelung gelten. Es muss sich beispielsweise um eine stillgelegte Ackerfläche handeln. Für...