Bei Biokraftstoffen auf nachhaltige Bewirtschaftung achten
Die Bundesregierung plant, die Steuervorteile für Biokraftstoffe an den Nachweis zu koppeln, dass diese durch nachhaltige Bewirtschaftung erzeugt werden.
Auch sollten Kohlendioxid-Minderungsziele erreicht werden, betont sie in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (16/3035) zum Entwurf eines Biokraftstoffquotengesetzes (16/2709). Im Gesetzentwurf seien dazu Verordnungsermächtigungen vorgesehen.
Auch sollten Kohlendioxid-Minderungsziele erreicht werden, betont sie in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (16/3035) zum Entwurf eines Biokraftstoffquotengesetzes (16/2709). Im Gesetzentwurf seien dazu Verordnungsermächtigungen vorgesehen.
- Veröffentlicht am
Die Steuergesetze sollten dagegen möglichst frei von "ordnungsrechtlichen Lenkungsnormen" sein, heißt es in der Gegenäußerung. Im Übrigen hält die Regierung im Gegensatz zum Bundesrat die Regelung der Biokraftstoffquote im Bundes-Immissionsschutzrecht für sachgerecht. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme begrüßt, dass die Mineralölwirtschaft ab 1. Januar 2007 verpflichtet werden soll, einen wachsenden Mindestanteil von Biokraftstoffen den Kraftstoffen aus Erdöl beizumischen (Quotenregelung). Er hatte sich allerdings auch besorgt gezeigt, dass zur Erzeugung von Biokraftstoffen vor allem in asiatischen und südamerikanischen Ländern der tropische Regenwald abgeholzt oder durch Brandrodung zerstört wird. Zu befürchten sei, so...