Speisereste verfüttern verboten
Verfütterungsverbot von Speiseresten: Seit dem 1.11.2006 gilt auch in Deutschland das Verfütterungsverbot von Speiseresten. Das Einsammeln und die Verwertung in Biogasanlagen sind laut DBV aber weiterhin erlaubt.
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Somit können sich die Großkantinen auch künftig der Logistik der Unternehmen bedienen, die bisher Speiseabfälle gesammelt und befördert haben. Diese Unternehmen müssen ihre Tätigkeit anzeigen und registrieren lassen, wie es bereits in der Vergangenheit geschehen ist. Der DBV weist darauf hin, dass das Verfütterungsverbot nicht für Futtermittel gilt, die keine tierischen Proteine enthalten, z. B. Brot. (DBV)
