Gesetzmäßiges Handeln muss Umwelthaftung ausschließen
Nach der Empfehlung des Bundesrates an den Bundestag vom 3. November 2006 müssen Landwirte zukünftig mit einer Haftung für Umweltschäden rechnen, auch wenn sie nach guter fachlicher Praxis gehandelt haben. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass der Bundesrat mit dieser Entscheidung hinter den Spielräumen der Umwelthaftungsrichtlinie zurückgeblieben ist.
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Die nach dem EU-Recht mögliche und in den Ausschussempfehlungen geforderte Klarstellung, dass Landwirte die Sanierungskosten für Umweltschäden als Folge von Handlungen nach guter fachlicher Praxis nicht zu tragen haben, ist nach Ansicht des DBV aber unbedingt notwendig. So unterscheide sich gerade die landwirtschaftliche Flächennutzung grundlegend von anderen Wirtschaftsbereichen, da die Landwirtschaft in und mit der Natur wirtschaftet. Das Handeln nach guter fachlicher Praxis ist Maßstab für die Landwirtschaft, der zu keiner Haftung führen darf, erklärte der DBV. Wettbewerbsnachteile deutscher Landwirte innerhalb der EU vermeiden Der DBV fordert nunmehr den Bundestag auf, der Empfehlung des Bundesrates nicht nachzukommen. Vielmehr müsse...
