Importsystem für Neuseelandbutter wird reformiert
Künftig sollen 55 Prozent der Lizenzen für den Import von neuseeländischer Butter an traditionelle Lieferanten und der Rest an Neuankömmlinge verteilt werden. Das hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Gleichzeitig will die Brüsseler Behörde den innerhalb der Importquote geltenden Präferenzzollsatz von 86,88 Euro je 100 Kilo auf 70 Euro verringern und den Butterfettstandard von 80/82 auf 80/85 erhöhen. Zum Ausgleich des höheren Fettgehalts soll der Quotenumfang von 77.402 auf 74.693 Tonnen reduziert werden. Im nächsten Jahr will die Kommission jene Lieferanten als traditionell ansehen, die im Jahr 2006 neuseeländische Butter in die Gemeinschaft importiert haben. Für das Jahr 2008 sollen die Jahre 2006 und 2007 als Referenzzeitraum herangezogen werden. Händler, die Importlizenzen beantragen, sollen eine Kaution von 35 Euro je 100 Kilo hinterlegen müssen. Der Europäische Gerichtshof hatte im August die EU-Bestimmungen bezüglich der Einfuhr neuseeländischer Butter für nichtig erklärt, weil sie die europäischen Importeure benachteiligten.
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