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Zulassung zum Transportunternehmer

Am 5. Januar 2007 werden die Regelungen der bereits 2004 beschlossenen "EU–Tierschutz-Transport-Verordnung" auch in Deutschland verbindlich. Danach müssen Landwirte, die in Zukunft Tiere weiter als 65 Kilometer transportieren möchten, bei den Landratsämtern beziehungsweise bei den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise eine Zulassung als Transportunternehmer beantragen. Soweit sie noch keine Sachkundebescheinigung besitzen, kann diese auf der Grundlage der nachgewiesenen landwirtschaftlichen Ausbildung von der Behörde ausgestellt werden. Dies wurde in Gesprächen mit dem MLR vereinbart. Allerdings soll ab dem 5. Januar 2008 als Sachkundebeleg nur noch der Befähigungsnachweis nach der EU-Verordnung anerkannt werden. Die Einzelheiten hierzu sind derzeit noch in der Abstimmung.
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