Düngeverordnung: Ausnahmeregelung für die Jahre 2006 und 2007
Auf intensiv genutztem Grünland ist die Ausbringung von 230 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zur Anwendung dieser Ausnahmeregelung ist eine jährliche Antragstellung durch den Landwirt notwendig.
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Der Antrag ist sowohl rückwirkend für das Jahr 2006 als auch für das aktuelle Jahr 2007 bis zum 01.03.2007 beim zuständigen Landratsamt zu stellen. Die EU schreibt als Bestandteil des Antrags einen so genannten Dungplan vor. Dieser Dungplan muss voraussichtlich Angaben zu Fruchtfolge, geplante Ausbringung von N- und P-Düngern, Viehbestandsgröße, Haltungs- und Lagerungssystemen u. a. enthalten. Als Dungplan für das Jahr 2006 wird der betriebliche Nährstoffvergleich aus dem Wirtschaftsjahr 2005/2006 oder dem Kalenderjahr 2006 anerkannt. Ab dem Jahr 2007 muss der Dungplan schlagbezogen oder bezogen auf die Bewirtschaftungseinheit erstellt werden. Er ist gleichzeitig mit dem Antrag vorzulegen. In den Folgejahren, also ab 2008, müssen der...