Fachverband Biogas warnt vor Gesetzesänderung
Gülle, die in Biogasanlagen vergoren wird, soll künftig nach Interpretation des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als Abfall eingestuft werden. Dies hätte für rund 1500 deutsche Biogasanlagen, die aktuell nach Baurecht genehmigt und betrieben werden, zur Konsequenz, dass sie eine erheblich aufwändigere Genehmigung nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) einholen müssten.
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Das bedeutet einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand und würde letztendlich dazu führen, dass langfristig weniger Gülle in Biogasanlagen eingesetzt würde. Dabei wollte die Bundesregierung mit dem im EEG 2009 neu eingeführten Gülle-Bonus genau das Gegenteil erreichen: den Anteil der Gülle, die vor der Ausbringung auf die Felder in Biogasanlagen vergoren wird, erhöhen und damit einerseits klimafreundliche Energie erzeugen und andererseits die Methanemissionen aus den tierischen Exkrementen reduzieren. Derzeit landen gerade mal 15 Prozent der in Deutschland anfallenden Gülle in Biogasanlagen. Würde man 80 Prozent der Rinder- und Schweinegülle in Biogasanlagen einsetzen könnten 6,3 Millionen Tonnen CO2- Äquivalenten pro Jahr...