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Neue Tierarzneimittelregelungen bringen mehr Flexibilität

Am 31.12.2006 ist eine umfassende Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in Kraft getreten, die den Umgang von Tierärzten mit Arzneimitteln regelt. Die Eigenverantwortung der Tierärzte wird betont, da nunmehr beim Betrieb der tierärztlichen Hausapotheke die Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft zu beachten sind. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 22. Januar 2007 mit.
Veröffentlicht am
Die konkreten Änderungen betreffen insbesondere die Verantwortlichkeiten beim Betrieb der tierärztlichen Hausapotheke, Anforderungen an Betriebsräume und Lagerung von Arzneimitteln, die Festsetzung von Mindestwartezeiten und die Nachweispflichten. Hier wurden auch die bestehenden Dokumentationspflichten vereinfacht, so wurde das Formblatt für den Anwendungs- und Abgabebeleg abgeschafft. Tierärzte dürfen Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren nur an einem Ort lagern Eine neue Dokumentationspflicht für Arzneimittel wurde in Umsetzung von Gemeinschaftsrecht auch für die Tierärzte ergänzt. Künftig dürfen Tierärzte Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren nur an einem Ort lagern. Durch die gleichzeitig erfolgte Neufassung der Verordnung steht seit...
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