Einfuhr von Kolostralmilch erlaubt
Ab Oktober 2010 ist die Einfuhr von Kolostralmilch und kolostrumhaltigen Erzeugnissen in die Europäische Union erlaubt.
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Wie aus einer Verordnung der EU-Kommission vom 2. September 2010 hervorgeht, werden für die Einfuhr bestimmte Hygienevorschriften festgelegt, weil Kolostralmilch Tierkrankheiten wie Maul- und Klauenseuche, Tuberkulose, Brucellose und enzootische Rinderleukose übertragen kann. Kolostrum und kolostrumhaltige Erzeugnisse sollen laut EU-Kommission im Ursprungsland zur Konservierung kurzzeitig auf 72 °C erhitzt oder einer Behandlung mit gleichwertigem Pasteurisierungseffekt unterzogen werden. Außerdem wird das Inverkehrbringen nur dann gestattet, wenn alle Rinderbestände eines Betriebes amtlich anerkannt tuberkulose-, brucellose- und leukosefrei sind. Industrielle Nutzung Im Hinblick auf die Verhütung der Maul- und Klauenseuche müssen die...