Durchblick im Paragrafendschungel
Bei der Direktvermarktung sind eine fast unüberschaubare Fülle von Rechtsvorschriften einzuhalten. Hinzu kommt, dass die Gesetzestexte meist schwer verständlich sind. Hier sorgt die 1993 gegründete Arbeitsgemeinschaft Direktvermarktung für Durchblick. Für Direktvermarkter landwirtschaftlicher Erzeugnisse bringt die Arbeitsgemeinschaft (AG) regelmäßig aktualisierte Merkblätter zum Gewerbe-, Steuer- und Handwerksrecht, zur Lebensmittelhygiene und zu einzelnen Produktgruppen wie Fleisch, Eier, Obst und Gemüse, Spirituosen oder Milch heraus. Die Koordination erfolgt im Referat 34 „Markt und Ernährung“ am Regierungspräsidium Stuttgart.
Beim Hauptfest können Landwirte am Stand der AG Direktvermarktung in Halle 1 eine Neuauflage der Merkblattsammlung erhalten. An Verbraucher werden Direktvermarktungsverzeichnisse aus nahezu allen Land- und Stadtkreisen ausgegeben. Regionale Internetportale und auch Direktvermarktungsverzeichnisse sind online abrufbar. Informationen gibt es auch dazu am Stand der AG Direktvermarktung. q
- Veröffentlicht am



Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.