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Vorerst kein Brandzeichenverbot

Der Bundesrat nimmt sich für seine Entscheidung über ein gesetzliches Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden Zeit. Ein Antrag von Rheinland-Pfalz auf sofortige Sachentscheidung über das von ihm geforderte Brandzeichenverbot fand vergangene Woche in der Länderkammer keine Mehrheit.
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Stattdessen wurde der Entschließungsantrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Im Agrarausschuss des Bundesrates war die Abstimmung über die Vorlage bereits einmal vertagt worden. Rheinland-Pfalz begründet seine Forderung nach einem Verbot dieser Form der Pferdekennzeichnung mit den Anforderungen des Tierschutzes. Das Land verweist darauf, dass mittlerweile für die Kennzeichnung von Pferden unter die Haut implantierbare Transponder zur Verfügung stünden, deren Anbringung mit wesentlich weniger Leiden für die Tiere verbunden sei. (AgE)
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