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Düngeverordnung: 230-kg-Ausnahmeregelung

Nach den Vorstellungen des MLR soll der Antrag auf Ausnahmegenehmigung bis 01.03.2007 rückwirkend für das Antragsjahr 2006 und für das laufende Jahr gestellt werden. Allerdings liegen hierzu bei den Landwirtschaftsämtern noch keine offiziellen Antragsformulare vor.
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Gleiches gilt für den notwendigen Düngeplan, der bis 01.04. vorgelegt werden muss. Der Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV) hält es für ausgeschlossen, dass die betroffenen Landwirte den Antrag fristgerecht einreichen können. Auch eine Hilfestellung über die Antragsberatung des LBV ist derzeit aufgrund der fehlenden Unterlagen nicht möglich. LBV-Präsident Rukwied hat daher in einem Schreiben an den baden-württembergischen Landwirtschaftsminister Hauk eine Fristverlängerung bis 15.05.2007 gefordert. Der LBV informiert seine Mitglieder umgehend, falls eine Fristverlängerung erreicht werden kann.
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