Verbraucherschutz im Internet verbessert
Am 1. März 2007 ist das Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG) in Kraft getreten. Kernstück des ElGVG bildet das neue Telemediengesetz (TMG), das einen verbesserten Schutz vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung vorsieht.
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Wer absichtlich den Absender oder den kommerziellen Charakter einer E-Mail verschleiert oder verheimlicht, kann künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belangt werden. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 1. März 2007 in Berlin mit. Wichtiges Signal im Kampf gegen Spam Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer würdigt das Gesetz als einen Schritt zu verbessertem Verbraucherschutz im Internet: „Wir gehen gegen die Versender von wirtschaftlich schädlichen und für die Internetnutzer extrem lästigen Spam-Mails mit Bußgeldern vor. Die Anti-Spamregelung ist ein weiteres Mittel im Kampf gegen die unerwünschten E-Mails, die nicht nur die privaten Verbraucher belästigen, sondern...