Weniger Vorschriften für Fett- und Eiweißzuschläge
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will eine Reihe von milchrechtlichen Verordnungen anpassen.
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Nach einer dem Bundesrat zugeleiteten Artikel-Verordnung sollen unter anderem in der Milch-Güteverordnung die Vorschriften, nach denen Abweichungen des Fett- und Eiweißgehalts vom Monatsdurchschnitt der gesamten Anlieferungsmilch einer Molkerei durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen sind, gelockert werden. Künftig soll es den Markt- und Verwertungsbedingungen der einzelnen Abnehmer überlassen bleiben, in welcher Höhe sie Zu- und Abschläge für die Inhaltsstoffe Fett und Eiweiß zahlen. Bislang müssen die Zu- und Abschläge an der durchschnittlichen Nettoverwertung von Fett und Eiweiß des Vorjahres orientiert werden. Händler und Handelsgesellschften einbezogen Außerdem soll in der Milch-Güteverordnung eine Aktualisierung in Bezug auf die...