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Bundesverfassungsgericht bestätigt Regelungen des Gentechnikgesetzes

Anlässlich der heutigen Bestätigung der Regelungen des Gentechnikgesetzes insbesondere zur Koexistenz und zur Haftung durch das Bundesverfassungsgericht bekräftigt der Deutsche Bauernverband seine bisherigen Positionen.
Veröffentlicht am
Die mit dem Gentechnikgesetz im Jahre 2004 eingeführte verschuldensunabhängige Haftungsregelung beinhaltet für GVO-anbauende Landwirte trotz gesetzeskonformen Verhaltens unkalkulierbare und nicht versicherbare Risiken. Der Deutsche Bauernverband kann bei Fortgeltung dieser Gesetzeslage den Landwirten weiterhin nur vom GVO-Anbau abraten. Im damaligen Gesetzgebungsverfahren hatte der DBV gefordert, dass bei gesetzeskonformen Verhalten die Haftungslücke durch einen gesetzlich verankerten Haftungsfonds geschlossen werden müsste. Für Landwirte, die keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen, hätte über diesen Weg eine unbürokratische Regulierung möglicher Schäden ohne Ausfallrisiko sichergestellt werden können. Außerdem hätten auch die...
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