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Grundstruktur stimmt, Verbesserungen aber erforderlich

Der vorliegende Vorschlag für die Reform der Marktorganisation für Obst und Gemüse ist noch verbesserungsbedürftig, stellte das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auf seiner Sitzung am 6. März 2007 in Berlin fest. So spricht sich der DBV gegen die Zulassung von Ein-Produkt-Erzeugerorganisationen aus und fordert klare Regelungen bei der Andienungspflicht an die Erzeugerorganisationen. Darüber hinaus sind die Bestimmungen für Ernteversicherungen nach Ansicht des DBV weitreichender zu fassen. Zur Erfüllung von umweltfreundlichen Anforderungen regt der DBV die Einbeziehung von Maßnahmen im Rahmen von Qualitätssicherungssystemen sowie Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -verwertung an.
Veröffentlicht am
Den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen gestrafften Text zu den Vermarktungsnormen hält der DBV nicht für ausreichend. Die Zuständigkeiten für die Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse würden fast vollkommen vom Ratsrecht auf das Kommissionsrecht übertragen werden. Ziel müsse es dagegen sein, dass das bisherige Regelwerk zu den Vermarktungsnormen in seiner Substanz vollständig erhalten bleibt und neben den derzeit gültigen spezifischen Vermarktungsnormen eine einheitliche EU-Rahmennorm für alle bisher noch nicht von einer spezifischen Vermarktungsnorm erfassten Erzeugnisse des Obst- und Gemüsebereiches eingeführt wird. Darüber hinaus sei die Kontrolle der Einhaltung der Vermarktungsnormen durch die Mitgliedsstaaten...
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