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Verbot der Kleingruppenhaltung - 17 Betriebe im Land betroffen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. Dezember 2010 die Haltung von Legehennen in Kleingruppen aus formalen Gründen untersagt und eine Neuregelung bis zum 31. März 2012 gefordert. In Baden-Württemberg trifft dies 17 Betriebe.

Veröffentlicht am
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, sind von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 17 landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg direkt betroffen. Sie verfügen insgesamt über eine Kapazität von 327.100 Haltungsplätzen, im Durchschnitt rund 19.240 Haltungsplätze je Betrieb. Rein rechnerisch sind das 385 Gruppen zu je 50 Tieren. Die Kleingruppenhaltung ist damit die bei weitem intensivste Haltungsform im Südwesten. Zum Vergleich: In der Bodenhaltung kommen durchschnittlich 10.720 Haltungsplätze auf einen Betrieb, in der Freilandhaltung 8140 und bei ökologischer Erzeugung 5760. Nur 18 Prozent der im Dezember 2009 vorhandenen 1,8 Millionen Hennenhaltungsplätze in den baden-württembergischen Spezialbetrieben (mit mehr als 3000...
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