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Jagdrechtssystem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt

Großer Erfolg für Jagdgenossenschaften, Landwirte und Jäger. Die Zwangsmitgliedschaft in deutschen Jagdgenossenschaften ist mit den Europäischen Menschenrechten vereinbar. „Das heute veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist ein großer Erfolg für Grundeigentümer, Landwirte und Jäger“, freuten sich der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bernhard Haase. Die Verpflichtung jedes Grundeigentümers, die Jagd auf seinen Flächen zu dulden, verstößt nach Auffassung des Gerichts nicht gegen Eigentumsrechte oder die Gewissensfreiheit. Vielmehr sind in der Abwägung die Ziele des Allgemeinwohls, insbesondere die Erreichung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes in angepasster Zahl, höher zu gewichten, als die Beeinträchtigung des einzelnen Eigentümers.
Veröffentlicht am
Ein Jagdgenosse aus Rheinland-Pfalz hatte die Bundesrepublik Deutschland vor dem Straßburger Gericht verklagt. Die BAGJE war ebenso wie der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) in diesem Verfahren als Drittbeteiligte eingebunden. Der Gerichtshof griff wichtige Argumente auf, die der Vertreter der BAGJE, Rechtsanwalt Jürgen Reh vorgebracht hatte und bestätigte die Rechtsauffassung von Grundeigentümern und Jägern vollumfänglich. In vielen Gebieten ist die Jagd praktisch kaum noch möglich, wenn einzelne Grundeigentümer die Möglichkeiten hätten, ihr Grundstück aus der flächendeckenden Bejagung auszunehmen. Solche Rückzugsgebiete für das Wild würden die Bestände in kürzester Zeit unverhältnismäßig ansteigen lassen. Dadurch erhöht sich die Gefahr...
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