Änderungen bei Förderung von Bejagungsschneisen und Cross-Compliance geplant
Im Frühjahr 2011 werden voraussichtlich Änderungen der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung in Kraft treten. Diese betreffen Bejagungsschneisen und bestimmte Landschaftselemente. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 7. Februar 2011 mit.
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Um die Beantragung der Betriebsprämie für Maisflächen mit Bejagungsschneisen zu vereinfachen, so das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), hätten Bund und Länder hierfür zwei neue Nutzungscodes vereinbart, welche die Bundesländer bei Bedarf anbieten könnten: Mais mit Bejagungsschneise auf einer aus der Produktion genommenen Fläche, die im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten wird (GLÖZ).Mais mit Bejagungsschneise, die mit einer anderen Kulturpflanze bebaut ist.Mit diesen Codes können laut BMELV Landwirte entsprechende Flächen im Sammelantrag kennzeichnen. Sie könnten nur für Flächen verwendet werden, auf denen ausschließlich Betriebsprämie beantragt wird. Landwirte, die die...