Ansteckende Blutarmut bei Pferden in Rottweil
Im Landkreis Rottweil ist bei zwei Pferden in einer Hobbypferdehaltung die nach Tierseuchenrecht anzeigepflichtige „Ansteckende Blutarmut der Einhufer“ aufgetreten. Die betroffenen Tiere mussten im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen getötet werden. Die Behörden haben in einem Radius von einem Kilometer um den betroffenen Stall einen Sperrbezirk eingerichtet. Die Viruserkrankung ist nicht auf den Menschen übertragbar, für die infizierten Tiere kann sie hingegen tödlich verlaufen. Tiere, die sich mit dem Virus angesteckt haben, müssen eingeschläfert werden, meldet jetzt das Stuttgarter Agrarministerium (MLR).
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Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer ist nur für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras infektiös. Einmal infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und potenzielle Virusausscheider, auch wenn sie keinerlei Krankheitserscheinungen erkennen lassen. Sie können aber eine Ansteckungsquelle für weitere Einhufer darstellen. Während die Krankheit in jüngster Vergangenheit in Baden-Württemberg nicht aufgetreten ist, wurde in den vergangenen Monaten in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen bei mehreren Pferden eine Infektion nachgewiesen. Die Krankheit wird immer wieder mit illegal verbrachten Pferden aus Rumänien in Verbindung gebracht. Dort sind allein im Jahr 2010 über 11 000 Pferde betroffen gewesen. Nach derzeitigem Sachstand...