Mit Streptomycin gegen Feuerbrand
Drohender Feuerbrandbefall in Kernobst kann wieder mit den streptomycinhaltigen Mitteln Strepto oder Firewall 17 WP bekämpft werden. Nachdem die Mittel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach Paragraf 11 Pflanzenschutzgesetz genehmigt wurden, haben die Regierungspräsidien eine Allgemeinverfügung erlassen.
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Eine Anwendung streptomycinhaltiger Mittel ist nur im Erwerbsobstbau und in Vermehrungsbeständen erlaubt, nicht im Streuobstbau oder im Hausgarten. Obstbauern brauchen einen Berechtigungsschein vom Landwirtschaftsamt, mit dem die Mittel eingekauft und angewandt werden dürfen. Im Erwerbsobstbau sind maximal zwei Anwendungen nur während der Blütezeit möglich. In Baumschulen sind höchstens drei Behandlungen, selbst wenn es danach noch hageln sollte, erlaubt. Die Genehmigung gilt für 120 Tage und damit für den Zeitraum vom 29. März bis zum 26. Juli. Zu Gewässern muss je nach Ausbringungsgerät ein bestimmter Mindestabstand eingehalten werden. Die Mittel sind nicht bienengefährlich. Die Obstbauern sind jedoch verpflichtet, die Imker vor einer...