Steuerhilfen bei Frostschäden
Finanzminister Schmid hat am vergangenen Freitag erklärt, dass er die Finanzämter angewiesen habe, alle möglichen Billigkeitsmaßnahmen zur Hilfe der durch die Frostschäden existentiell bedrohten
Landwirte zu ergreifen. Im Einzelnen umfasst die Hilfe insbesondere Maßnahmen wie eine erleichterte zinslose Stundung von bereits fälligen Steuerforderungen sowie die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer.
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