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Vorsicht Sanktionen

Ab 2005 ist für alle Landwirte, die Direktzahlungen bekommen, die Einhaltung der Cross-Compliance-Verpflichtungen obligatorisch.Ansonsten drohen Sanktionen.
Veröffentlicht am
19 Rechtsakte wurden erlassen, die direkt auf den Betrieben anwendbar sind und die Bereiche Umwelt, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen sowie den Tierschutz betreffen. Den Landwirten drohen im Falle der Nichteinhaltung Kürzungen oder Streichungen der Direktzahlungen. Die Empfänger der Direktzahlungen sind verpflichtet, die Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten. Mit dem am 28.März beschlossenen Bericht zu Cross-Compliance reagiere die EU-Kommission auf den großen Druck des Berufsstandes und der nationalen Regierungen, die zu einem großen Teil unverhältnismäßigen und wirklichkeitsfremden Vorschriften praxisgerechter zu gestalten, schreibt der Deutsche Bauernverband (DBV). Auf Nachfrage gaben...
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