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Eckpunkteregelung jetzt flexibler

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will vor allem in Regionen mit geringer Arbeitslosigkeit und hohem Bedarf an Saisonkräften die Vermittlung zusätzlicher ausländischer Erntehelfer erleichtern. Das sieht eine Arbeitsanweisung der BA zur Umsetzung der Eckpunkteregelung in diesem Jahr vor.
Veröffentlicht am
So sind die Arbeitsagenturen vor Ort jetzt verpflichtet, gleich 90 Prozent anstatt zunächst lediglich 80 Prozent der Zulassungen mittel- und osteuropäischer Saisonkräfte des Jahres 2005 zu genehmigen. Voraussetzung ist, dass in einer Region als Ergebnis einer Arbeitsmarktprüfung zu erwarten ist, dass nicht mehr als zehn Prozent inländische Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. In solchen Regionen müssen die Agenturen dies dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Erntebeginn mitteilen und damit Klarheit über die Anwendung der Härtefallregelung schaffen. Schließlich müssen die Arbeitsagenturen bei kurzfristigem Ausfall von Arbeitnehmern keine weiteren Bemühungen zur Vermittlung von Inländern unternehmen, wenn ohnehin klar ist, dass keine...
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