VDAJ gegen Verbot des Milchpreisvergleichs
Für sehr bedenklich hält der Verband Deutscher Agrarjournalisten (VDAJ) die kürzlich vom Bundeskartellamt gemachten Vorgaben, wonach aktuelle Milchauszahlungspreise nicht mehr veröffentlicht werden dürfen.
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Entsprechende Angaben müssen laut einem sogenannten Fallbericht der Behörde mindestens sechs Monate alt sein. Der VDAJ sieht dadurch die Berichterstattung über die Milchmärkte stark eingeschränkt. „Letztlich berührt das Verbot auch die Pressefreiheit“, so die VDAJ-Vorsitzende Prof. Dr. Katharina Seuser in einer Pressemitteilung des Verbandes. Zur Berichterstattung über Molkereiunternehmen gehöre selbstverständlich auch der aktuelle Milchauszahlungspreis. Er kennzeichne insbesondere bei den genossenschaftlichen Molkereien noch stärker als andere betriebswirtschaftliche Zahlen die Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Aussagekräftige Berichte seien mit der Vorgabe des Bundeskartellamtes nicht mehr möglich, und die Arbeit der...