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Fairen Wettbewerb im LEH sichern

Das Bundeswirtschaftsministerium plant in der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen das Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis Ende 2012 auslaufen zu lassen. Nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes verkennt das Ministerium damit offensichtlich die präventive Wirkung dieser vom Berufsstand erreichten Regelung.
Veröffentlicht am
Der DBV sieht im Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter dem Einstandspreis eine wichtige wirtschaftspolitische Maßnahme, um einen fairen Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel zu sichern und den teilweise ruinösen Preiskampf zu entschärfen. Dies unterstrich DBV-Präsident Gerd Sonnleitner in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler. Gerade bei Milch und Milchprodukten sowie Fleisch und Fleischwaren war es vor dem Verbot immer wieder zu unerklärlichen Preissenkungen im Lebensmittelhandel gekommen, so dass sich der Verdacht über einen Verkauf unter Einstandspreis aufdrängte. Ein ruinöser Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel führt zu erheblichem Druck auf die Erzeugerpreise. Von dieser Niedrigstpreisstrategie des...
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