Zahlungsansprüche für vormalige Dauerkulturflächen
Für Dauerkulturflächen konnten im Jahr 2005 keine Zahlungsansprüche (ZA) zugewiesen werden. Sind solche Flächen aber zwischenzeitlich zu beihilfefähigem Grünland oder Ackerland umgewandelt, ist jetzt eine Ausgabe von ZA aus der nationalen Reserve möglich.
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Zur Antragstellung kann der Gemeinsame Antrag 2007 mit einer entsprechenden Anlage erweitert werden. Der Vordruck wird in den Info-Dienst der Landwirtschaftsverwaltung eingestellt und kann unter www.landwirtschaft-bw.de heruntergeladen und ausgedruckt werden. Er ist auch bei den Landwirtschaftsämtern erhältlich. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: - Die Flächen waren am 17. Mai 2005 mit Dauerkulturen belegt, wurden aber zwischenzeitlich in Grünland oder Ackerland umgewandelt. Sofern die Umwandlung am 15. Mai 2007 noch nicht abgeschlossen ist, können auch noch in den folgenden Jahren ZA zugewiesen werden. - Es werden neue ZA ausgegeben, die allerdings als ZA aus der nationalen Reserve über fünf Jahre nicht übertragen werden dürfen...