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Weinbau: Flächenabgabe künftig auf Basis der Weinbaukartei

Die Flächenabgabe zum Deutschen Weinfonds wird in Baden-Württemberg ab 2007 auf die Daten der Weinbaukartei zurückgreifen, meldet das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium. Dadurch werde das Verfahren vereinfacht und ein Vorschlag zur Entbürokratisierung umgesetzt. Die Nutzung der Weinbaukartei entbindet die abgabepflichtigen Winzer und Wengerter von der Meldung der Rebflächen an die Gemeinden.
Veröffentlicht am
Auf Grundlage des Weingesetzes wurde die Flächenabgabe für den Deutschen Weinfonds in Baden-Württemberg bislang durch 285 Städte und Gemeinden bei rund 35.000 Abgabepflichtigen erhoben und an das Deutsche Weininstitut abgeführt. Durch eine Änderung der rechtlichen Grundlagen, kann nun die Weinbaukartei genutzt und damit eine Zentralisierung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahren erreicht werden. Die Bescheide werden den Bewirtschaftern von Rebflächen Mitte April zugestellt. Die Finanzierung des Deutschen Weinfonds erfolgt durch die im Deutschen Weingesetz geregelte Flächenabgabe und die Handelsabgabe. Seit Anfang der neunziger Jahre besteht in Baden-Württemberg die Weinbaukartei. Sie ist auf Grund weinrechtlicher Vorgaben,...
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