Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

EuGH: Honig mit GVO-Spuren bedarf einer Zulassung

Mit einer Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, das auch im Falle des ungewollten Vorhandenseins von Pollen einer GVO-Maissorte in Honig bedeutet, dass dieser Honig einer Zulassung für das Inverkehrbringen gemäß der Freisetzungsrichtlinie bedarf.
Veröffentlicht am
Ein Imker hatte gegen das Land Bayern geklagt, das auf seinen Eigentumsflächen die Maissorte MON 810, für die es zur damaligen Zeit noch eine Anbaugenehmigung gab, angebaut hatte. Im Honig des Imkers wurden dann Pollen dieser gentechnisch veränderten Pflanze festgestellt. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes macht die Entscheidung des EuGH deutlich, dass es für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen klarer wissenschaftlich begründeter Koexistenz- und Haftungsregelungen bedarf. Die Entscheidung des EuGH bedürfe allerdings einer genauen Prüfung und Auswertung. Für in Deutschland erzeugten Honig seien keine Auswirkungen zu erwarten, da es in Deutschland momentan keine Anbaugenehmigungen für gentechnisch veränderte Pflanzen gebe....
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.