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Bauernverband begrüßt Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den Beschluss des Bundes­kabinetts vom 25. April 2007 begrüßt, wonach zukünftig der Handel grundsätzlich nicht mehr Lebensmittel unter Einstandspreis verkaufen darf.
Veröffentlicht am
Das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch gilt für die Energieversorgung und den Lebensmittelhandel. Damit sei eine langjährige Argumentation des DBV gegen Preisdumping-Aktionen und Verschleudern von Lebensmitteln zu nicht Kosten deckenden Preisen erfolgreich in einem Gesetz aufgenommen worden, erklärt der Bauernverband. Der DBV fordert die im Bundestag vertretenen Parteien jetzt auf, zügig das Gesetz zu verabschieden. Bisher ist es dem Lebensmittelhandel möglich, kurzfristig Preisaktionen auch unter Einstandspreis durchzuführen. Nach dem neuen Gesetz darf zukünftig auch bei solch kurzfristigen Sonderaktionen ein Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis nicht mehr erfolgen. Bei drohendem Verderb der Waren ist eine solche...
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