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Sprossen sind wieder frei gegeben

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat heute ihre Verbraucherempfehlungen zum Verzehr von Sprossen und Keimlingen überarbeitet. Nach dem E. coli-Ausbruch in Frankreich und Deutschland im Frühjahr und Frühsommer dieses Jahres hat die Europäische Kommission die EFSA darüber informiert, dass die EU-Mitgliedstaaten nunmehr ihre Rückverfolgungs-Aktivitäten entlang der Lebensmittelkette abgeschlossen haben. Da die wahrscheinlichste Quelle kontaminierter Lebensmittel – eine Charge von Bockshornkleesamen aus Ägypten – in allen Mitgliedstaaten vom Markt genommen wurde und die damit verbundenen Einfuhrbeschränkungen weiterhin gelten, zog die Behörde die Empfehlung zurück, „keine Sprossen für den Eigengebrauch zu ziehen und Sprossen oder Keimlinge nur zu essen, wenn diese ausreichend gegart wurden“.
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Die EFSA empfiehlt den Verbrauchern, sich bei konkreten Fragen zum Verzehr von Sprossen an die nationalen Lebensmittelbehörden zu wenden. In diesem Zusammenhang weist die Behörde die Verbraucher nochmals auf die Bedeutung guter Hygienepraktiken bei der Zubereitung und dem Verzehr von frischem Gemüse hin. So sollten etwa die Hände vor der Zubereitung gewaschen, die Lebensmittel mit fließendem Trinkwasser gereinigt und rohe Lebensmittel von verzehrfertigen bzw. gekochten Lebensmitteln fern gehalten werden. Gleichzeitig mit diesen aktualisierten Empfehlungen wird ein wissenschaftlicher Bericht veröffentlicht, in dem umfassend dargestellt wird, was sich aus Sicht der Lebensmittelsicherheit während des E. coli 0104:H-Ausbruchs ereignete, der...
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