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GVO in kanadischem Rapshonig - Einheimische Honige gentechnikfrei

Baden-Württembergs Lebensmittelüberwachung weist gentechnisch veränderte Pollen in kanadischem Rapshonig nach. Einheimische Honige sind dagegen gentechnikfrei. Verbraucherschutzminister Alexander Bonde erklärt dazu: "Null Toleranz für GVO in Honig. Die Lebensmittelwirtschaft muss ihren Pflichten nachkommen".
Veröffentlicht am
Im Rahmen des Sonderuntersuchungsprogramms zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Honig hat die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung in drei von 39 importierten Honigen Pollen aus gentechnisch veränderten Rapssorten nachgewiesen. In zwei Fällen handelte es sich um kanadischen Rapshonig, ein Importhonig stammt aus einem Nicht-EU-Staat ohne nähere Herkunftsangabe. Lebensmittelunternehmer sollen ihrer gesetzlichen Prüfpflicht nachkommen "Dass die Lebensmittelkontrolleure bei ihren Stichproben im Handel auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. September 2011 noch Honig vorgefunden haben, der mit gentechnisch veränderten Pollen belastet ist, ist inakzeptabel. Ich fordere alle Lebensmittelunternehmer...
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