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DBV: Schadenersatz bei falschen Warnungen ausreichend regeln

Auf www.lebensmittelwarnung.de kölnnen sich Verbraucher seit 21. Oktober 2011 zentral über Lebensmittelwarnungen in Deutschland informieren. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält allerdings den Schadenersatz bei Falschwarnungen für nicht ausreichend geregelt.

Veröffentlicht am
Für den Deutschen Bauernverband (DBV) ist es notwendig, dass die Verbraucher vor unsicheren Lebensmitteln schnell und konkret gewarnt werden. Daher sei die Initiative der Bundesländer mit der Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de richtig. Die bundeseinheitliche Plattform ist unter der Koordination des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 21. Oktober 2011 gestartet, teilt der DBV mit. Bisher sind die Bundesländer ihrer Pflicht, die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel zu warnen, sehr unterschiedlich nachgekommen. Dies wird nun vereinheitlicht. Bund und Länder in der Pflicht, für Schäden bei Falschmeldungen aufzukommen Der DBV weist ebenso darauf hin, dass es unerlässlich ist,...
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