Biogasgülle unterliegt nun Abfallrecht
Vergangene Woche wurde das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) im Bundestag verabschiedet. Gülle für die Biogasanlage unterliegt künftig dem Abfallrecht. Zudem unterliegen größere Biogasanlagen, ab einer Biogasproduktion von 1,2 Millionen Normkubikmeter (das entspricht etwa 300 kW) einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
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Mit der Verabschiedung dieser Regelung, hat Deutschland dem Druck der Europäischen Kommission nachgegeben. Brüssel hatte eine ursprünglich von Deutschland zur Notifizierung vorgelegte Ausnahme von Wirtschaftsdüngern zur Verwendung in Biogasanlagen aus dem Abfallrecht abgelehnt. „Es bleibt sachlich nicht nachvollziehbar, warum die Europäische Kommission, die von Deutschland vorgeschlagene Ausnahme so kategorisch ablehnt“, betont der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas e.V., Dr. Claudius da Costa Gomez. Denn Gülle, die unvergoren in der Landwirtschaft als Dünger eingesetzt wird, unterliegt weiterhin nicht dem Abfallrecht. Der gleiche Status sollte auch für diejenige Gülle gelten, die zuvor zusätzlich energetisch in Biogasanlagen...