Volksabstimmung am 27. November
Am 27. November können die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs erstmals in der Geschichte des Landes an einer Volksabstimmung teilnehmen. Entschieden wird über das sogenannte S21-Kündigungsgesetz. Die Abstimmungsunterlagen werden derzeit an alle Wahlberechtigten versendet. Wer am 27. November nicht persönlich zur Abstimmung gehen kann, der erhält auf Antrag (siehe Vordruck auf den Wahlunterlagen) Unterlagen zur Briefabstimmung. Weitere Infos, den Gesetzestext und ein Abstimmuster erhalten Sie unter http://www.bw-stimmt-ab.de/tl_files/content/5316_Abstimmungsheft_Stuttgart%2021_Ansicht.pdf
- Veröffentlicht am
