Voraussetzungen zur Freigabe stillgelegter Flächen zur Futtergewinnung geschaffen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der mittlerweile ernsten Situation in der Landwirtschaft hatte sich Baden-Württembergs Minister Peter Hauk bei Bund und Ländern für eine Regelung zur Freigabe der stillgelegten Flächen zur Futtergewinnung eingesetzt. Die Voraussetzungen hierfür seien nun geschaffen. Sollte die Wetterlage halten, sei mit einer Freigabe der Flächen ab Mitte Mai zu rechnen. Das teilt das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) am 4. Mai 2007 in Stuttgart mit.
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"Ich freue mich, dass Bund und Länder dem Anliegen Baden-Württembergs entsprochen haben", erklärte Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Baden-Württemberg werde die vom EU-Recht gegebenen Möglichkeiten zur Freigabe stillgelegter Flächen für die Futtergewinnung nutzen und die dafür notwendigen Voraussetzungen möglichst schnell auf den Weg bringen. Minister Hauk weist darauf hin, dass die Nutzung ohne Nachteile für die Landwirtschaft erst erfolgen kann, wenn die nach EU-Recht erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind! Sollte sich die aktuelle Wetterlage halten, sei mit einer Freigabe der Flächen ab Mitte Mai zu rechnen. Dennoch sei es sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Wald und die gesamte Natur dringend...