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Kompromiss bei Milchverträgen

Das EU-Parlament und der EU-Ministerrat haben sich bei ihren Kompromissverhandlungen im Grundsatz auf neue Vorschriften für die Vertragsgestaltung auf dem Milchmarkt im Rahmen des EU-Milchpaketes geeinigt.
Veröffentlicht am
Jeder EU-Staat soll, wie der Marktreport Fleisch & Milch von Dow Jones meldet, selbst entscheiden dürfen, ob er eine Pflicht zum Vertragsabschluss einführt oder nicht. Die Frage der Vertragspflicht war seit Monaten umstritten. Deutschland kündigte bereits an, dem Sektor keine Verträge vorzuschreiben. In Staaten, in denen künftig eine Vertragspflicht gilt, müssen die Verträge zwischen Milcherzeugern und Abnehmern den Preis, die Menge und die Laufzeit im Vorhinein festlegen. Als Mindestlaufzeit sind sechs Monate vorgesehen. Lehnen Erzeuger diese Laufzeit jedoch ab, dürfen die Vertragsparteien gemäß der neuen EU-Vorschrift alle Vertragsinhalte frei aushandeln. Bekannte Bündelungsgrenzen Laut dem erzielten Kompromiss sieht die neue...
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